Super, dass Du/ihr Interesse an einer Mitgliedschaft habt! Schreibt am besten formlos buero[at]gartencoop.org, dann teilen wir euch mit, wie es weitergehr und an welchen Verteilpunkten es gerade Platz für neue Mitgliedschaften gibt. Aktuell (August 2024) nehmen wir gerne neue Mitglieder auf! Um Mitglied zu werden, müsst ihr die Beitrittserklärung und den Direktkreditvertrag (2x) ausdrucken, ausfüllen und uns zuschicken (gerne auch als Scan). Bitte lest unser Selbstverständnis , sowie die statements der Kooperativen Koordination. Es ist uns wichtig, dass ihr euch da wiederfindet und unser Selbstverständnis von allen getragen wird. Mitgliedschaft im GartenCoop e. V. (Satzung) bedeutet gemeinschaftlich Verantwortung für die Landwirtschaft zu übernehmen. Insbesondere:
Rechtliche Hinweise zum Thema Kredite: Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die Direktkreditgeber_innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers (Gartencoop Freiburg e.V.) gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger_innen bedient und dann erst die Direktkreditgeber_innen. Im Rahmen der neuen Vermögensanlagen werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 EUR als Mitgliedseinlagen angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.
Oft gestellte Fragen Wie hoch ist der Beitrag? Die laufenden Kosten der Kooperative liegen aktuell bei rund 427.000 Euro pro Jahr. Diese werden solidarisch von ~ 270 (Stand 2024) zahlenden Mitgliedschaften aufgebracht. Alle Mitglieder entscheiden selbst über die Höhe ihres Beitrags - unter der Bedingung, dass in der Summe das gemeinsam beschlossene Budget gestemmt werden kann. Die Mitglieder geben für das jeweilige Anbaujahr ein Beitragsgebot ab. In der Regel passiert das im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung bzw. im Zeitraum von 14 Tagen vor dem MV-Termin. Ein Beitritt während der Saison ist aber auch möglich. Auf Anfrage schicken wir euch gerne die Beitrittserklärung, den Kreditvertrag sowie mehr Infos zum Finanzbedarf und zur Verteilung der Beiträge. Wo kann ich das Gemüse abholen? Die Kooperative hat 18 sogenannte Verteilpunkte. Das sind Abholstationen, an die das Gemüse in Kisten geliefert wird. Die Mitglieder helfen bei der wöchentlichen Verteilung des Gemüses. Ein Verteilpunkt ist an der Hofstelle in Tunsel und 17 Verteilpunkte befinden sich in verschiedenen Stadtteilen der Stadt Freiburg (Vorgärten, Cafés, Höfe, Keller, Gemeindezentren, etc). Dort stellen Mitglieder ihren wöchentlichen Ernteanteil zusammen und nehmen ihn mit. Bei Interesse schicken wir euch gerne eine Liste der Verteilpunkte. Mitgliedschaft teilen? Die Gartencoop kann sowohl aus organisatorischen wie auch inhaltlichen Aspekten (näheres hierzu gerne im Rahmen von Info-Veranstaltungen) nicht mit halben Mitgliedschaften arbeiten. Eine Mitgliedschaft ist eine Einheit, mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Natürlich sind die Mitglieder frei, ihren Gemüseanteil (welcher in Abhängigkeit von Ernteertrag auch groß sein kann) unter beliebig vielen Menschen aufzuteilen und mit diesen auch eine Beteiligung an den Kosten zu vereinbaren. Dies kann jedoch nur auf privater Ebene der einzelnen Mitgliedschaft geregelt werden. Wir haben innerhalb der Initiative viele WGs oder auch FreundINNeN, die gemeinsam eine Mitgliedschaft haben und sich ihr Gemüse teilen - aus Sicht der Gartencoop hinsichtlich Planung, Logistik, Rechte und Pflichten ist es jeweils aber nur EINE Mitgliedschaft, die entsprechend berücksichtigt werden kann. Wir können daher bei Neueintritt nur eine Vollmitgliedschaft anbieten – Aufteilungen müssen vorher auf privater Ebene organisiert werden. Wir können Kontakte zu anderen Interessenten vermitteln, die ebenfalls nur einen halben Gemüseanteil möchten - soweit uns welche bekannt sind. Austritt Die Mitgliedschaft kann mit dreimonatiger Frist zum jeweiligen Ende des Geschäftsjahres (31.12.) gekündigt werden. Wenn ein Nachfolgemitglied genannt wird und dieses ersatzweise nahtlos eintritt, kann der Austritt jederzeit erfolgen. |