Erneut will die Stadt Freiburg landwirtschaftlichen Boden umwidmen: Im Bauausschuss des Gemeinderats soll dazu am 11. Oktober mit Vorlagen vom Freitag 6. Oktober fast überfallartig das formelle Verfahren eingeleitet werden, diesmal für 4,3 Hektar beim Moosacker - erneut in Freiburg St. Georgen.
BI Pro Landwirtschaft und Wald im Dietenbach & Regio, ECOtrinova e.V.,
mit BLHV Ortsverband Tuniberg, Plan B e.V., Lernort Kunzenhof e.V.,
Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft Baden-Württemberg (AbL) e.V.
Gemeinsame Medienmitteilung 10. Okt. 2017
Freiburg i.Br. und Freiburg-St. Georgen und -Stühlinger-West:
Gegen Verlust von landwirtschaftlichem Boden, pro Erhalt von Kleingärten und pro innovatives Vorgehen
Mit Schreiben an den Bauausschuss und Gemeinderat wandten sich jetzt die BI Pro Landwirtschaft und Wald im Dietenbach & Regio, sowie ECOtrinova e.V. dagegen. Sie werden inzwischen unterstützt von weiteren Vereinigungen aus Naturschutz und Landwirtschaft, so dem BHLV-Ortsverband Tuniberg, Plan B e.V., Lernort Kunzenhof e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft Baden-Württemberg AbL e.V..
Neben den von Neubauplanungen der Stadt betroffenen Kleingärten im Stühlinger-West würden im Moosacker 4,3 ha landwirtschaftlich genutzter Boden und außerdem unversiegelte Flächen verloren durch Zufahrten, Parkplatzflächen und Bauten. Betroffene landwirtschaftliche Betriebe würden durch Flächenverlust bzw. längere Anfahrtstrecken - zu voraussichtlich nicht vorhandenem Ersatzland -unwirtschaftlicher.
Erst sei zu klären, ob und inwieweit überhaupt Bedarf für die im Moosacker geplanten neuen Kleingärten besteht, und ob Alternativen bestehen bei der Art und zum Ob der geplanten Wohnbebauung in den Kleingärten im Stühlinger-West. Erst sei zu klären, ob diese Wohnbau-Planungen anderweitig gedeckt werden können, z.B. durch Dach-Ausbauten und Aufstockungen in Freiburg.
Und es sei zu klären, wie viele Kleingärten im Stühlinger-West erhalten werden können, wenn z.B. dortige Neubauten i.w. auf der Sundgauallee entstehen und nicht in den Kleingärten, wie viele Kleingärten innovativ auf Dächern von Neubauten angelegt werden können, und wie viele Kleingärten bei vorhandenen Kleingärtengeländen untergebracht werden können, wo bisherige Nutzer aufhören z.B. bedingt durch Alter, Fortzug, Erkrankung.
Die Verlegung von Kleingärten aus dem Stühlinger an den fernen straßenlärmbelasteten Stadtrand würde zudem klimaschutz- und luftreinhaltewidrigen motorisierten PKW-Verkehr erzeugen.